PFERDEHAFTPFLICHT
Wenn beim Reiten mit dem Pferd ein Schaden entsteht, kann es schnell teuer werden. Denn für alle entstandenen Schäden muss laut des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Halter des Pferdes aufkommen. Leider kann das manchmal schneller gehen, als es einem lieb ist - denn schließlich ist ein Pferd kein Auto, sondern ein Lebewesen. Äußere Einflüsse können das Pferd verschrecken und führen dann zu Reaktionen, auf die man als Reiter nicht immer Einfluss nehmen kann. Und da Pferde groß und stark sind, können die Schäden auch dementsprechend sein - angefangen bei einem zerstörten Zaun bis hin zu einem Personenschaden. Damit Sie in einem solchen Fall nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, ist eine Pferdehaftpflicht-Versicherung mehr als ratsam.